Über die zusätzliche Biomitgliedschaft können unsere Mitglieder deren Streuobstwiesen über den Obstbauring zertifizieren lassen. Darüber wird ein Kontrollvertrag zwischen Mitglied und Verein abgeschlossen.
- Dadurch übernimmt der Verein die komplette Kommunikation mit dem Zertifizierungsunternehmen und steht auch in der kompletten Verantwortung über die Einhaltung der Vorgaben und Vorschriften. Und bestimmt daher wo und wie die Früchte vermarktet werden.
- Mit Beutelsbacher Fruchtsäfte und der Gemeinde Winterbach (B.g.A. Apfelsaft) haben wir Abnahmeverträge geschlossen und mengenunabhängige Abnahmepreise für Mostobst verhandelt.
- Die jährlichen Zertifizierungskosten laufen über den Verein. Zur Deckung dieser Kosten erheben wir einen Bio-Mitgliedsbeitrag. Stand 2014 30 €/Hektar.
- Seit 2016 übernimmt unser Abnehmer Beutelsbacher Fruchtsäfte GmbH alle anfallenden Kosten.
Der Bio-Beitrag ist seitdem ausgesetzt. - Die Vereinsmitglieder erhalten für ihre Äpfel durch die Bio-Zertifizierung einen höheren Preis.
Auf diese Weise wird der Bestand an regionalen Streuobstwiesen gesichert. - Die Äpfel können im Herbst im Winterbacher Bauhof an vorher bekanntgegeben Terminen angeliefert werden.
Da für unseren Verein die Verwirklichung von diesem Projekt mit einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden ist, können nur Vereinsmitglieder davon profitieren.
Wenn sie als Vereinsmitglied, Streuobstwiesenbesitzer, Pächter und Erzeuger interessiert und noch nicht zertifiziert sind werden Sie einfach Mitglied im Obstbauring Winterbach – Rohrbronn e.V.
Dafür laden Sie einfach den Antrag und die Info zur Biozertifizierung von unserer Homepage herunter
und senden die Unterlagen als pdf-Dokument an uns zurück. Oder geben sie persönlich ab.
Die notwendigen Lagepläne für Winterbach sind bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail an Frau Müller m.mueller@winterbach.de erhältlich.
Sollten sie noch Fragen, Anregungen usw. haben, können Sie sich jederzeit an unsere Ansprechpartner wenden.
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Beschreibung | Detail | Aufgabe Mitglied | Tätigkeit Obstbauring |
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Neu-/Nachpflanzung Obstbäume | Saatgut ist zertifiziert |
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Neu-/Nachpflanzung Obstbäume | Saatgut ist selbt gezogen |
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Rodung Obstbäume |
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Kauf/Verkauf bzw. |
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kein Parallelanbau konventionelles/ökologisches Obst | Flächen von Hausgärten, bzw. Feldanbau unter Obstbäumen sind ausgeschlossen |
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Düngemittel | nur vom Verein freigegebene und beschaffte Düngemittel zulässig |
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Spritzmittel | nur vom Verein freigegebene Spritzmittel zulässig |
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Umstellung von konventionelle auf ökologische Bewirtschaftung | Zeitraum: 36 Monate. Rückwirkende Umstellung möglich | Sicherstellen, dass 36 Monate vor Start des Kontrollvertrags alle geltenden Vorschriften gemäß der EU Öko-Verordnung eingehalten wurden. |
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