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Über die zusätzliche Biomitgliedschaft können unsere Mitglieder deren Streuobstwiesen über den Obstbauring zertifizieren lassen. Darüber wird ein Kontrollvertrag zwischen Mitglied und Verein abgeschlossen.

  • Dadurch übernimmt der Verein die komplette Kommunikation mit dem Zertifizierungsunternehmen und steht auch in der kompletten Verantwortung über die Einhaltung der Vorgaben und Vorschriften. Und bestimmt daher wo und wie die Früchte vermarktet werden.
  • Mit Beutelsbacher Fruchtsäfte und der Gemeinde Winterbach (B.g.A. Apfelsaft) haben wir Abnahmeverträge geschlossen und mengenunabhängige Abnahmepreise für Mostobst verhandelt.
  • Die jährlichen Zertifizierungskosten laufen über den Verein. Zur Deckung dieser Kosten erheben wir einen Bio-Mitgliedsbeitrag. Stand 2014 30 €/Hektar.
  • Seit 2016 übernimmt unser Abnehmer Beutelsbacher Fruchtsäfte GmbH alle anfallenden Kosten.
    Der Bio-Beitrag ist seitdem ausgesetzt.
  • Die Vereinsmitglieder erhalten für ihre Äpfel durch die Bio-Zertifizierung einen höheren Preis.
    Auf diese Weise wird der Bestand an regionalen Streuobstwiesen gesichert.
  • Die Äpfel können im Herbst im Winterbacher Bauhof an vorher bekanntgegeben Terminen angeliefert werden.

 

Da für unseren Verein die Verwirklichung von diesem Projekt mit einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden ist, können nur Vereinsmitglieder davon profitieren.

 

Wenn sie als Vereinsmitglied, Streuobstwiesenbesitzer, Pächter und Erzeuger interessiert und noch nicht zertifiziert sind werden Sie einfach Mitglied im Obstbauring Winterbach – Rohrbronn e.V.

Dafür laden Sie einfach den Antrag und die Info zur Biozertifizierung von unserer Homepage herunter

und senden die Unterlagen als pdf-Dokument an uns zurück. Oder geben sie persönlich ab.

Die notwendigen Lagepläne für Winterbach sind bei der Gemeindeverwaltung per E-Mail an Frau Müller m.mueller@winterbach.de erhältlich.

 

Sollten sie noch Fragen, Anregungen usw. haben, können Sie sich jederzeit an unsere Ansprechpartner wenden.

BeschreibungDetailAufgabe MitgliedTätigkeit Obstbauring
Neu-/Nachpflanzung ObstbäumeSaatgut ist zertifiziert 
  • Mitteilung an den Verein
  • Lieferant, Anzahl, Sorte, Gemerkung/Flurstücknummer
  • (Hinweis: einzig zugelassener Lieferant ist die Baumsetzaktion der Gde. Winterbach
 
 
  • Organisation der Sammelbestellung
  • Dokumentation
  • Meldung an die Kontrollstelle
  • Organisation und Begleitung bei der Kontrolle
 

Neu-/Nachpflanzung Obstbäume

Saatgut ist selbt gezogen

 
  • Ausgfülltes Formblatt "Nachweis über rückwirkende Anerkennung"
  • Mitteilung an den Verein
  • Anzahl, Sorte, Gemerkung/Flurstücknummer
 
 
  • Dokumentation
  • Meldung an die Kontrollstelle
  • Organisation und Begleitung bei der Kontrolle
 

Rodung Obstbäume

  
  • Mitteilung an den Verein
 
 
  • Dokumentation
  • Meldung an die Kontrollstelle
 

Kauf/Verkauf bzw.
Start/Ende Bewirtschaftung eines Flurstück

  
  • Ausgefülltes Formblatt "Bioerfassung_Grundstueck"
  • Lagepläne: 1 x Übersichtsplan; 1 x Detail
  • bei Kauf/Start Bewirtschaftung zusätzlich Formblatt "Nachweis über rückwirkende Anerkennung"
  • Mitteilung an den Verein
 
 
  • Dokumentation
  • Meldung an die Kontrollstelle
  • Organisation und Begleitung bei der Kontrolle
 

kein Parallelanbau konventionelles/ökologisches Obst

Flächen von Hausgärten, bzw. Feldanbau unter Obstbäumen sind ausgeschlossen

 
  • Regel einhalten
 
 
  • Organisation und Begleitung bei der Kontrolle
 

Düngemittel

nur vom Verein freigegebene und beschaffte Düngemittel zulässig

 
  • Ausbringung nach Vorgabe des Vereins
  • Meldung an den Verein über Ausbringungsmenge Gramm/m2, Datum, Gewann/Flurstücknummer
 
 
  • Organisation und Durchführung der Sammelbstellung
  • Dokumentation
  • Meldung an die Kontrollstelle
 

Spritzmittel

nur vom Verein freigegebene Spritzmittel zulässig

 
  • Maßnahme nur nach Rücksprache mit unserem Fachwart zulässig
  • Ausbringung ausschließlich nach Vorgabe des Vereins
  • Meldung an den Verein über Ausbringungsmenge/Aufwandsmenge, Datum, Gewann/Flurstücknummer
  •  
 
 
  • Beschaffung der Spritzmittel
  • Beratung
  • Dokumentation
  • Meldung an die Kontrollstelle
 

Umstellung von konventionelle auf ökologische Bewirtschaftung

Zeitraum: 36 Monate.

Rückwirkende Umstellung möglich

Sicherstellen, dass 36 Monate vor Start des Kontrollvertrags alle geltenden Vorschriften gemäß der EU Öko-Verordnung eingehalten wurden. 
  • Beurteilung und Vorabprüfung der Umstellung
  • Dokumentation
  • Meldung an die Kontrollstelle